HINWEISE ZUM KATALOG

  • Gebote sollten auf dem Gebotsformular abgegeben werden, oder aber formlos (z.B. als Email) unter expliziter Anerkennung der Auktionsbedingungen.
  • Im Falle von mehreren gleichen Geboten auf dem selben Los, geht der Zuschlag an das zuerst eingegangene Gebot - frühe Gebotsabgabe ist ratsam!
  • Gebote unter dem Ausruf haben selten eine Chance auf Zuschlag, da von den Einlieferern in den meisten Fällen Mindestpreise vorgegeben werden.
  • Die im Katalog und auf unserer Website befindlichen Bilder sind Eigentum von Peter Vogenbeck und dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Dabei ist der Verwendungszweck stets anzugeben.
  • Produktionsbedingt bzw. abhängig vom Server oder ihren Computereinstellungen können Abbildungen farblich abweichen oder unvollständig wiedergegeben werden.
  • Für Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und in § 86 und $86a StGB fallen oder fallen können, gilt für die Bieter die Einschränkung, dass diese unter bestimmten Zwecken zu erwerben sind: "Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung." Die Gegenstände sind in keiner Weise propangandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu verwenden. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Gegenstände den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.