Kamerun
Kamerun wird zum deutschen Schutzgebiet
Die Hamburger Firmen C.Woermann und Jantzen & Thormählen ließen sich die Gebiete gegen Bezahlung eines "dash" und bestimmten weiteren Zusicherungen von den Chiefs überschreiben, um dann nach Ankunft des Reichskommissars ihre neu erworbenen Eigentumsrechte an das Reich abzutreten.
- Die Seiten 1-10 zeigen Transkriptionen von Briefen 1882-1884 des Adolph Woermann an seinen Agenten Eduard Schmidt in Kamerun, unter Anderem mit Instruktionen über Vertragsabschlüße, Landerwerb und politischer Vorgehensweise im Hinblick auf konkurrierende britische und französische Bestrebungen bzw. Gebietsansprüche.
- Auf den Seiten 11-18 sind die Originale der Woermann-Briefe aus 1884 abgebildet.
- Seite 19 zeigt eine Karte der Westafrikanischen Küstenregion dieser Zeit (aus Hugo Zöller: "Forschungsreisen in der deutschen Colonie Kamerun", Berlin/Stuttgart 1885), welche die Ausmaße der Kolonie veranschaulicht und die geographische Lage der Gebiete zeigt, die in den danach abgebildeten Verträgen angesprochen werden.
- Seiten 21-22: der Vorvertrag zwischen den Chiefs von Awuni und der Firma C.Woermann.
- Seiten 23-24: der Vertrag zwischen C.Woermann und dem Deutschen Reich (vertreten durch den kaiserlichen Generalkonsul und Kommissar, Gustav Nachtigal), über den Erwerb von Malimba.
- Seiten 25-26: Vertragsabschrift von Eduard Schmidt betr. Landkauf von den Bimbia-Häuptlingen im Januar 1885.
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